Der Verfassungsgerichtshof hat soeben den Weg für die “Ehe für alle” freigegeben. Mit seinem Erkenntnis vom 04. Dezember 2017 hat das Höchstgericht die gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die lesbischen und schwulen Paaren bislang den Zugang zur Ehe verwehrt haben. “Das ist ein Riesenerfolg und ein tolles Signal an die Welt, das wir feiern können! Endlich können Menschen, die zueinander stehen und für einander Verantwortung übernehmen wollen, das auch ohne Diskriminierung durch ein abweichendes Rechtsinstitut machen”, freut sich Vereinssprecher Richard Steinmetz.
Der Gerichtshof begründet diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die bestehende Regelung wird mit 31. Dezember 2018 aufgehoben, die Öffnung tritt daher mit 01. Jänner 2019 in Kraft. Gleichzeitig wird dann auch die eingetragene PartnerInnenschaft verschiedengeschlechtlichen Paaren offen stehen, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht anderes beschließen.
“Es ist erfreulich, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Erkenntnis fest hält, dass unterschiedliche Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare eine unzulässige Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung darstellen. Rechtlich sind gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare – nicht zuletzt aufgrund langjährigen Drängens und intensiver Bemühungen aus verschiedensten Organisationen der Bewegung – ja mittlerweile weitgehend gleichgestellt“, so Steinmetz.
Jetzt geht es um weitere Schritte – Ausweitung des Diskrimierungsschutzes, Trans-Rechte, und vieles mehr. “Es gibt noch viel zu tun. Aber heute ist erst einmal ein Tag, um zu feiern. Und um Danke zu sagen. Danke an alle AktivistInnen, UnterstützerInnen, FreundInnen – die Ausdauer und der konsequente Einsatz haben sich ausgezahlt”, zeigt sich Steinmetz erfreut.
gez. Richard Steinmetz, Vereinssprecher der HOSI LINZ
Linz, 05.12.2017