Die vor wenigen Tagen (endlich) erfolgte Änderung des Geschlechtseintrages in Pass und Geburtsurkunde von Alex Jürgen zeigt, dass Österreich noch großen Aufholbedarf bei den Rechten sexueller Minderheiten hat.
“Es geht um nichts weniger als um die Menschenrechte. Auch intergeschlechtliche Menschen haben ein Menschenrecht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben in Würde. Das bedeutet einerseits einen selbstbestimmten und möglichst einfachen und unbürokratischen Zugang zu einem Personenstand, der der eigenen Geschlechtsidentität entspricht – und das ohne medizinische Indikation. Und es geht andererseits um ein Ende geschlechtsveränderndernder medizinischer Maßnahmen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können und die oft großes Leid verursachen”, erklärt Mag. Richard Steinmetz, Vereinssprecher der HOSI Linz.
Laut des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs von Dezember 2018 können intergeschlechtliche Menschen („Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung“) beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Berichtigung ihres Geschlechtseintrags stellen. Laut des Erlasses des Innenministeriums von Dezember 2018 muss das Vorliegen einer Variante der Geschlechtsentwicklung („VdG“) weiters durch ein medizinisches Gutachten eines VdG-Boards festgestellt werden, was nur zeigt, wie pathologisierend die Haltung der österreichischen Bürokratie immer noch ist.
Es gibt zudem auch intergeschlechtliche Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht einfach intergeschlechtlich, sondern inter*, trans*, nicht-binär oder eine andere Geschlechtsidentität ist. Ihre Geschlechtsidentität sollte gemäß der VfGH-Entscheidung im Personenstand zum Ausdruck kommen.
Die HOSI Linz erinnert daher anlässlich des Internationalen Tags gegen Homo- und Transphobie 2019 an die Forderungen des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) und schließt sich diesen an:
- Der Geschlechtseintrag soll die individuelle Geschlechtsidentität ausdrücken.
- Die Eintragung des dritten Geschlechtseintrags darf nur selbstbestimmt erfolgen.
- Der dritte Geschlechtseintrag muss unabhängig von medizinischen Diagnosen oder körperlichen Geschlechtsmerkmalen sein.
- Bürokratische Hürden zur Änderung des persönlichen Geschlechtseintrags müssen abgebaut werden.
- Der Geschlechtseintrag soll mehrmals gewechselt werden können.
“Aber auch die Regelung des Innenministeriums, die Angehörige bestimmter Staaten vom zuletzt erkämpften Recht auf Ehe ausschließt, ist nur ein weiterer Beweis für die diskriminierende Grundhaltung gegenüber sexuellen Minderheiten, die sich im Innenministerium immer noch breit macht”, nennt Steinmetz ein weiteres Beispiel für die anhaltende Homo- und Transphobie.
Die HOSI Linz fordere auch hier dringend, dass die Ehe für alle auch wirklich für ALLE gelten muss, so Steinmetz abschließend. Es müsse in Österreich 2019 doch möglich sein, dass Minderheitenrechte auch aktiv von der Politik gefördert werden und nicht immer am Gerichtsweg eingeklagt werden müssen.
gez. Mag. Richard Steinmetz
Vereinssprecher der HOSI Linz
Linz, 16.05.2019