Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes OÖ Mag.a Martina Maurer informiert und beantwortet Fragen.
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Die Antidiskriminierungsstelle, die beim Amt der Oö. Landesregierung eingerichtet ist, berät und unterstützt Betroffene und Interessierte.
Mit Inkrafttreten des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes wurde im September 2011 Frau Mag.a Martina Maurer als Antidiskriminierungsbeauftragte bestellt. Der Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die vom Land Oberösterreich oder einer oberösterreichischen Gemeinde geregelt werden. Umfasst davon sind Leistungen und Angebote der Gemeinden und des Landes in den Bereichen Soziales und Gesundheit (z.B. Landeskrankenhäuser, Sozialleistungen des Landes), öffentliche Güter und Dienstleistungen (z.B. Museen, Badeeinrichtungen), Wohnraum (z.B. Gemeindewohnungen), (Aus-)Bildung und Berufsberatung. DienstnehmerInnen des Landes und der Gemeinden sowie ausgegliederter Rechtsträger (z.B. gespag) können sich ebenfalls an die Stelle wenden.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte berät kostenlos und vertraulich (auf Wunsch auch anonym) über rechtliche Möglichkeiten und sucht zu vermitteln, wenn Betroffene dies wünschen. Eine der rechtlichen Möglichkeiten besteht in der Einbringung einer Klage auf Schadenersatz. Geltend gemacht werden kann nicht nur der tatsächlich eingetretene, in Geld bezifferbare Schaden, sondern auch die mit der Diskriminierung oder Belästigung einhergegangene Verletzung der Würde. Das Gesetz sieht dafür einen Mindestschadenersatz von € 1.000,- vor.
Neben der Beratung und Begleitung von Betroffenen hat die Antidiskriminierungsbeauftragte auch die Möglichkeit, zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen oder Empfehlungen an die Politik und Verwaltung zu richten. So überprüfte sie im letzten Jahr auf Anregung der HOSI die Bestimmungen der Pflege- und Hospizfreistellung für Landes- und Gemeindebedienstete im Hinblick auf mögliche Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und empfahl eine entsprechende Gesetzesänderung, da die bis dahin geltende Regelung den/die eingetrageneN PartnerIn ungerechtfertigt benachteiligte. Bei der Anfang November 2013 stattgefundenen Landtagssitzung wurde die Pflege- und Familienhospizfreistellung für eingetragene Paare im Landes- bzw. Gemeindedienst einstimmig beschlossen. Neben den leiblichen Eltern können nunmehr auch die neuen PartnerInnen eines Elternteils Pflegerlaub nehmen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen, gleich ob sie in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder hetero- bzw. homosexuellen Lebensgemeinschaft leben.
Das Oö. Antidiskriminierungsgesetz bietet Schutz vor ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen und Belästigungen aufgrund
- der ethnischen Herkunft,
- der Religion,
- der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Geschlechts
- des Alters und
- der sexuellen Orientierung.Infos und Kontaktdaten unter:
land-oberoesterreich.gv.at/thema/antidiskriminierung
(Quelle: PRIDE Nr. 144/Dezember 2014)