Blutspendeverbot für Schwule: Eine offenkundige Diskriminierung!

Blutkonserven

Generalanwalt am EuGH zum Blutspendeverbot für Schwule: Eine offenkundige Diskriminierung!

Gesundheitsminister AloisStöger hat jetzt keinen Grund mehr, eine sofortige Entscheidung in dieser Frage weiter hinauszuzögern!

Linz (HOSI): Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Paolo Mengozzi, erkennt in seinemSchlussantrag in der Abweisung von Schwulen vom Blutspenden eine offene Diskriminierung. Anlass der Behandlung am EuGH ist eine Klage eines homosexuellen Mannes in Frankreich, der von der Blutspende abgewiesen wurde, weil er homosexuell ist – unabhängig von Vorliegen eines eventuellen Risikoverhaltens.

In zahlreichen Ländern Europas, darunter auch in Österreich, werden homosexuelle Männer einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert und von der Blutspende, die Leben retten kann, ausgeschlossen. Der grundsätzliche Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, von der Blutspende durch die Blutspendeorganisationen beispielsweise in Deutschland und eben in Österreich wird in der Regel dadurch begründet, dass homosexuelle Männer eine Risikogruppe darstellen.

Österreichisches Rotes Kreuz diskriminiert Schwule

So wird die sexuelle Orientierung als Ausschließungskriterium festgelegt. Das hat zur Folge, dass homosexuelle Männer, automatisch als Risikogruppe eingestuft werden, obwohl gar kein Risikoverhalten vorliegt. Das Rote Kreuz in Österreich begründet dieses (Siehe: http://blog.roteskreuz.at/sociologist/2010/07/14/ist-blutspenden-ein-menschenrecht/) automatische Verbot beispielsweise mit der HIV-Prävalenz. Diese gibt an, wie viele Personen einer bestimmten Gruppe definierter Größe an einer bestimmten Krankheit erkrankt sind. Hier ist der Wert unter homosexuellen Männern höher, zumal in früheren Jahren deutlich mehr homosexuelle Männer von HIV/Aids betroffen waren. Laut aktuellen Zahlen der Aidshilfen Österreich, sind in absoluten Zahlen gemessen, unter heterosexuellen Kontakten die meisten HIV-Neuinfektionen festzustellen. (Siehe Frage 30: http://www.roteskreuz.at/blutspende/informationen-zur-blutspende/spenderfragebogen/ bzw. http://www.roteskreuz.at/blutspende/informationen-zur-blutspende/wer-darf-blutspenden/).

„Gibt jemand in dem vor dem Blutspenden auszufüllenden Fragebogen an, homosexuell zu sein, darf sie oder er gleich wieder nach Hause gehen. Das Blut von Homosexuellen könnte ja mit HIV infiziert sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob man wirklich infiziert ist oder nicht – und das, obwohl auch Heterosexuelle mit HIV infiziert sein können und jedes Blut ohnehin noch auf alle möglichen Infektionen und eben auch auf HIV routinemäßig getestet wird”, erläutert der Vorstandsgeschäftsführer der HOSI Linz, Gernot Wartner, die diskriminierende bisherige Praxis, die die HOSI Linz bereits mehrfach aufgezeigt hat. (Siehe: http://www.hosilinz.at/presse/136/weltblutspendetag-2013.html bzw. http://www.hosilinz.at/presse/100/ausschluss-von-schwulen-vom-blutspenden-ist-gegen-eu-recht.html)

Denn es handle sich dabei ganz offenbar um eine ausschließlich ideologisch motivierte Diskriminierung, die sich gegen Schwule richtet und sachlich in keinster Weise begründet ist, so Wartner. Das Blut von gesunden Lesben und Schwulen – und das ist ja der allergrößte Teil auch dieser Bevölkerungsgruppe – einfach abzulehnen, sobald man sich zu seiner homosexuellen Orientierung bekennt, ist alleine schon deswegen diskriminierend, weil der Blutspende nämlich nichts im Wege steht, wenn man die eigene Homosexualität nicht angibt.

Auch die EU-Kommission sieht eine Diskriminierung

Bereits am 08.09..2011 stellte in einer Anfragebeantwortung an Abgeordnete des Europäischen Parlaments John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und VerbraucherInnenschutz, fest, dass eine EU-Richtlinie aus 2004 zum Blutspenden keinen Anlass zum grundsätzlichen Ausschluss Homosexueller vom Blutspenden böte. Sexualverhalten sei nicht identisch mit sexueller Orientierung und ein allgemeiner Ausschluss von schwulen und bisexuellen Männern vom Blutspenden widerspräche dem EU-Recht. (Siehe: http://www.lgbt-ep.eu/press-releases/european-commission-banning-gay-men-donating-blood-against-eu-law/).

In seinem Schlussantrag hat nun auch der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Paolo Mengozzi, festgehalten, dass eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern für sich allein kein Verhalten sei, das einen dauerhaften Ausschluss vom Blutspenden rechtfertige. Für Mengozzi sei die französische Regelung, die ähnlich zur Regelung des ÖRK ist, zu weit formuliert. Schließlich schließe die aktuell in zahlreichen Staaten gültige Regelung im Grunde alle homosexuellen und bisexuellen Männer von der Blutspende aus.

Mengozzi weiter: “Das sei eine  offenkundige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Verbindung mit der sexuellen Orientierung.” Für Mengozzi sei die Regelung außerdem nicht kohärent, denn seien beispielsweise Frauen, deren Partner sexuelle Kontakte mit anderen Männern hatten oder haben, nicht von der Blutspende ausgeschlossen. Auch werden beispielsweise bei der französischen Regelung heterosexuelle Männer zur Blutspende zugelassen, auch wenn diese vor der Blutspende ungeschützte Sexualkontakte mit Frauen hatten. Zwar erklärte Mengozzi, dass ein genereller Ausschluss von der Blutspende für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zum Schutz der öffentlichen Gesundheit möglich sei, jedoch müsse dieser Ausschluss durch “verlässliche, repräsentative und aktuelle Statistiken” belegt sein. Der generelle Ausschluss sei nach EU-Recht problematisch, da zwar in der betreffenden EU-Richtlinie zur Blutspende das Sexualverhalten als möglicher Ausschlussgrund angeführt wird, jedoch sei Homosexualität kein Sexualverhalten. Für Mengozzi müssen individuelle Umstände der Sexualkontakte beachtet werden, um eine Person zur Blutspende zuzulassen oder abzuweisen.

Bundesminister Stöger soll diese diskriminierende Praxis sofort abstellen

Seit Jahren wartet die HOSI Linz bereits auf eine Reaktion des Gesundheitsministeriums zu den aufgezeigten Missständen. „Wir hoffen, dass jetzt auch Bundesminister Alois Stöger endlich tätig wird. Er kann zwar noch auf das Urteil aus Luxemburg warten, aber im Grunde genommen hat er keinen Grund mehr, eine sofortige Entscheidung in dieser Frage weiter hinauszuzögern. Es ist wohl eindeutig: Sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft und andere Identitätsmerkmale sind für die Gesundheit einer Person vollständig irrelevant. Ich fordere den Herrn Bundesminister auf, die bisherige diskriminierende Praxis der Blutspendeeinrichtungen sofort abzustellen!”, so Wartner abschließend.

Der Schlussantrag des Generalanwalts ist für die RichterInnen am EuGH nicht bindend, jedoch folgen diese in der Regel den Anträgen.

Für die HOSI Linz
gez. Gernot Wartner, Vorstandsgeschäftsführer

21.08.2014

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